Erneut 3G-Regelung im Landkreis Helmstedt

Wir haben es nicht gehofft, aber bei der bundesweiten Inzidenz war leider auch nicht mehr daran zu glauben, dass der Landkreis auf lange Sicht von einer erneuten Allgemeinverfügung verschont bleiben wird.

Ab dem 04.11.2021 gilt daher erneut die Vorgabe, dass Sport in Gruppen und der Besuch* des KRAFTWERK1913 nur noch mit 3G Nachweis möglich sind.

Die jeweiligen Übungsleiter werden jeweils vor dem Training die Nachweise kontrollieren.

*Die Transponder der Mitglieder mit 2G Nachweis (Geimpft oder Genesen), sind im KRAFTWERK1913 für den 24-Stunden Betrieb weiterhin freigeschaltet. Getestete Personen können das Fitnessstudio weiterhin bei Anwesenheit eines Trainers nutzen, welcher die Nachweise kontrolliert.
Jetzt eingereichte 2G Nachweise werden innerhalb von 24 Stunden (ausgenommen Wochenende) bearbeitet und die Transponder wieder freigeschaltet.