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§ 1 – Vorstandssitzungen
- Die Einberufung der Vorstandssitzungen des Helmstedter Sportvereins 1913 e. V. erfolgt mit einer Frist von mindestens drei Tagen schriftlich oder mündlich durch den Vorstandssprecher. Eine außerordentliche Sitzung kann jedes gewähltes Vorstandsmitglied beantragen. Zwischen Bekanntgabe und Versammlungstermin einer außerordentlichen Versammlung muss eine Frist von einer Woche liegen.
- Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet an den Sitzungen teilzunehmen. Im Falle der Verhinderung ist der Vorstandssprecher zu benachrichtigen.
§ 2 – Tagesordnung
- Die Tagesordnungspunkte werden durch den Vorstandssprecher festgesetzt.
- Alle Vorstandsmitglieder erhalten spätestens direkt vor der Vorstandssitzung die festgelegten Tagesordnungspunkte schriftlich oder mündlich zur Kenntnisnahme.
§ 3 – Vorsitz
- Sofern der Vorstandsprecher an der Sitzung teilnimmt, führt er den Vorsitz. Ist der Vorstandssprecher aus wichtigem Grunde am Erscheinen verhindert, so übernimmt den Vorsitz das dienstälteste anwesende Vorstandsmitglied.
§ 4 – Anträge
- Anträge sind den Vorstandsmitglieder vom zuständigen Vorstandsmitglied zu erörtern und anschl. zu entscheiden. Anträge mit finanzieller Auswirkung dürfen nicht ohne vorherige Anhörung des für Finanzen zuständigen Vorstandsmitgliedes, oder bei dessen Abwesenheit, dem Vorstandssprecher entschieden werden.
- Ein Antrag auf Aufhebung eines gefassten Beschlusses bedarf der Unterschrift aller Vorstandsmitglieder des geschäftsführenden Vorstandes.
§ 5 – Abstimmungen
- Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Beschlussfassung von Anträgen zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,– € sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 5.000,– € bedarf es der Mehrheit aller Vorstandsmitglieder des geschäftsführenden Vorstandes.
- Jedes Vorstandsmitglied kann verlangen, dass seine von der Mehrheit abweichende Stimmabgabe oder seine Stimmenthaltung in der Niederschrift besonders vermerkt wird.
- Ein zur Abstimmung stehender Antrag ist von dem Vorstandssprecher mit Angabe des Antragstellers bekannt zu geben.
- Das Ergebnis der Abstimmung stellt der Vorstandssprecher fest und verkündet es.
§ 6 – Niederschrift
- Über die in der Vorstandssitzung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie wird vom Vorstandssprecher und dem Schriftführer unterzeichnet. Die Bekanntgabe der Beschlüsse gilt als erfolgt, soweit die Abstimmung zu einem Ergebnis geführt hat.
§ 7 – Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder
- Die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder werden wie folgt abgegrenzt:
- Vorstandssprecher (Thomas Mosenheuer)
- Koordiniert die Tätigkeit des Vorstandes
- Führt als Verantwortlicher Beschlüsse des Vorstandes nach außen aus vertritt den Verein nach außen
- Führt und verantwortet die gesamte Verwaltung des Vereins einschl. des Personalwesens
- Ist mitverantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und für alle steuerlichen Belange
- Leitet die Delegiertenversammlung und die Hauptausschusssitzung
- Führt kommissarisch den Bereich Sportanlage
- Bereich Finanzen (Manfred Becker)
- Führt zusammen mit der Geschäftsstellenleitung die Konten und verwaltet die Finanzen und ist zuständig für die steuerlichen Belange
- Führt als Verantwortlicher Beschlüsse des Vorstandes zum Thema Finanzen aus ist hauptverantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses
- Entwirft einen Haushaltsplan (zu erwartende Einnahmen und Ausgaben, Vermögensübersicht)
- Gibt den Kassenbericht auf der Delegiertenversammlung ab
- Bereich Schulen und Organisation (Achim Nitsche)
- Zuständig für die Zusammenarbeit mit Schulen
- Ist hauptverantwortlich für die Beantragung von öffentlichen Zuschüssen führt als Verantwortlicher Beschlüsse des Vorstandes zum Thema Schulen und Organisation aus
- Zuständig für die Klärung von rechtlichen Themen
- Schnittstellenpartner zu den Sportverbänden
- Ansprechpartner für die Übungsleiter
- Verantwortlich für die FSJler
- Zuständig für Ehrungsanlegenheiten
- Bereich Sport, Jugend und Abteilungen (Sven Schräder)
- Zuständig für die Klärung von sportlichen Fragen
- Verantwortlich für die Zusammenarbeit mit den Abteilungen
- Führt als Verantwortlicher Beschlüsse des Vorstandes zum Thema Sport, Jugend und Abteilungen aus
- Schnittstellenpartner zu anderen Sportvereinen
- Gibt den sportlichen Bericht auf der Delegiertenversammlung ab
- Bereich Sportanlagen (N.N)
- Verantwortlich für die gesamte Platzanlage
- Erstellung von Renovierungs- oder Modernisierungsplänen nach Bedarf
- Führt als Verantwortlicher Beschlüsse des Vorstandes zum Thema Sportanlagen aus
- Einsatzkoordinator für den Platzwart
- Ansprechpartner für die Donnerstagstruppe
- Dieser Bereich wird kommissarisch vom Vorstandssprecher mit übernommen. Lutz Schräder hat sich bereit erklärt für diesen Bereich den Vorstandssprecher zu beraten und zu unterstützen.
- Bereich Öffentlichkeitsarbeit (Dörte Herfarth)
- Schnittstellenpartnerin zu den Medien
- Verantwortlich für zentralen Pressemaßnahmen
- Führt als Verantwortlicher Beschlüsse des Vorstandes zum Thema Öffentlichkeitsarbeit aus
- Ansprechpartnerin für die Abteilungen bei Themen zum Bereich Öffentlichkeitsarbeit
- Verantwortlich für die Vereinsnachrichten
- Zuständigkeit für Social Media und Internetpräsenz
- Bereich Schriftführung (Hans-Henning Meyer)
- Protollführer bei den Vorstandsitzung, den Hauptausschusssitzungen der Delegiertenversammlung
- Unterstützung für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit
- Zuständigkeit für sämtliche Versicherungsangelegenheiten
- Vorstandssprecher (Thomas Mosenheuer)
- Die Aufgabenverteilung kann jederzeit durch Zusatzprotokolle des Vorstandes geändert werden.
§ 8 – Änderungen
- Für die Änderung dieser Geschäftsordnung ist die absolute Mehrheit aller Vorstandsmitglieder erforderlich.
Einstimmig genehmigt durch den Gesamtvorstand am 15. April 2015.
Thomas Mosenheuer
– Vorstandssprecher –