Dieser Schritt steht noch aus
Beide ehemaligen Vereine gründen einen neuen Verein bzw. halten in einer neuen Satzung mit einem neu gewählten Vorstand ihr weiteres Vorgehen fest.
Dieser Satzung und die Eintragung des neuen Vorstandes muss beim Amtsgericht im jeweiligen Vereinsregister eingetragen werden.