Wieder 24-Stunden-Betrieb im KRAFTWERK1913!

Die ersten 2 ½ Monate mit unserem Hygienekonzept liegen hinter uns und wir können sagen, es hat funktioniert. Es gab keinerlei Vorkommnisse und unsere Mitglieder haben sich an die veränderten Reglungen gewöhnt.

Hierzu zunächst einmal ein herzliches Dankschön an alle Beteiligten und unsere Mitglieder!

Deshalb haben wir uns entschlossen, ab Montag, den 17. August 2020, wieder in den normalen 24 Stundenbetrieb zu wechseln.

Hierbei ist es jedoch unerlässlich und wichtig, dass sich alle Mitglieder an die bestehenden Hygienevorschriften, Zugangsbeschränkungen und Dokumentationsregeln halten.

Das bedeutet:

  1. Jedes Mitglied tritt einzeln und alleine mit seinem persönlichen Transponder ein.
  2. Anschließend füllt das Mitglied den ausliegenden Anwesenheitsnachweis wahrheitsgemäß aus und vor Verlassen des Kraftwerks trägt er in den Nachweis noch die Ausgangszeit ein und wirft den Nachweis in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Die Nachweise werden nach Ablauf von 4 Wochen von uns vernichtet, wenn sie nicht von den Gesundheitsbehörden für Nachverfolgungszwecke von Corona(verdachts)fällen benötigt werden.
  3. Während des Aufenthaltes halten sich die Mitglieder zwingend an die überall veröffentlichten und aushängenden Hygiene- und Abstandsregeln.
  4. Der Aufenthalt im Kraftwerk ist nur für die Zeit des Trainings, zum Umkleiden und zum Duschen gestattet. Um allen Mitgliedern die Möglichkeit der Trainings zu ermöglichen bitten wir alle dies einzuhalten.
  5. Insgesamt ist der Zutritt zum Kraftwerk auf 30 Mitglieder beschränkt. Sollte diese Anzahl erreicht (bitte die Anwesenheitsliste beachten und nutzen) sein, müssen weitere Mitglieder das Kraftwerk umgehend wieder verlassen.
  6. Zusätzlich werden zu den veröffentlichten Zeiten unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter anwesend sein und Euch für Fragen gerne zur Verfügung stehen.

Der Vorstand wird die Einhaltung der o. g. Regeln anhand der Auswertung der Transponder-, Videosysteme und der Anwesenheitsnachweise regelmäßig kontrollieren.

Zuwiderhandlungen können und werden aufgrund der aktuellen Vorschriften zunächst mit einer Abmahnung geahndet. Im Wiederholungsfall behält sich der Vorstand die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft in der Abteilung Fitnesssport vor.

Mit sportlichen Grüßen
Helmstedter Sportverein 1913 e. V.
– Der Vorstand –