Unter die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 25.08.2021 fällt auch die sportliche Aktivität in Gruppen und insbesondere Räumlichkeiten.
Wir als Verein bereiten uns schon seit vergangener Woche Montag auf dieses Szenario vor, was uns bisher noch erspart geblieben ist. Wir haben dir aber noch einmal kurz zusammen gefasst, um was es geht:
Bewegt sich die 7-Tage Inzidenz kontinuierlich 5 Tage über 50, oder aber werden an 5 aufeinander folgenden Tagen 2 der 3 Kriterien (35er-Inzidenz, Hospitalisierung, Intensivbettenbelegung) überschritten, erlässt der Landkreis Helmstedt eine Allgemeinverfügung, in welcher festgestellt wird, dass sich der Landkreis in der Warnstufe 1 befindet.
Warnstufe 1 bedeutet für uns und dich dabei Folgendes:
Organisierter Sport (Fußballtraining, Rehasport, Fitnesssport, etc.) nur noch mit 3G Nachweis (geimpft, genesen getestet).
Unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter haben bereits in der letzten Woche damit begonnen, Impfnachweise sowie Genesenenbescheinigung abzuhaken. Wenn dies einmal von dir vorlag, hast du keinen weiteren Aufwand. In Warnstufe 1 werden die Testbescheinigungen aller anderen ebenfalls durch den Übungsleiter kontrolliert.*
Für das KRAFTWERK1913 gilt als gesetzliche Vorgabe gleiches. Auch hier sind wir dazu verpflichtet, die 3G-Regel umzusetzen. Wir werden an unserem 24-Stundenbetrieb festhalten. Jedoch müssen wir darauf hinweisen, dass wir die Testnachweise nicht 24 Stunden am Tag kontrollieren können. Es wird daher eine Zugangsbeschränkung über die Transponder erfolgen. Alle geimpften und genesenen Mitglieder des KRAFTWERK1913, die uns einen Nachweis vorgelegt haben, behalten einen aktivierten Transponder für den Zutritt. Getestete Mitglieder können dann weiterhin zu Zeiten mit anwesendem Trainerpersonal trainieren.
Dein ToDo: Wenn du geimpft oder genesen bist, einfach den Nachweis darüber bei deinem nächsten Training oder der nächsten Übungsstunde vorlegen und du bist auf der sicheren Seite und es ergeben sich keine weiteren Umstände für dich.
*Der Trainer bzw. kann als „Hoheit“ entscheiden, auch eher auf die 3G oder sogar 2G-Regel zurückzugreifen. Bspw. möchten gewisse Kampfsportarten schon jetzt nur sicheren Sport unter 3G-Aspekten anbieten.